Tipp: Informationen für Untersuchungsgefangene in der JVA Berlin Moabit

Kai Bruno WestenHier erhalten Angehörige wichtige Informationen und Tipps zu den Themen Besuchstage und -zeiten, Einlassformalitäten, Ablauf eines Besuches, Abgabe von Wäsche, Einbringung von technischen Geräten, Geschenkpakete, Haftkonto, Einkauf, Verpflegung, Wasch- und Duschmöglichkeiten sowie zum Tagesablauf in der JVA.

Besuchstage und -zeiten

  • Montag:
    11:45 Uhr – 18:45 Uhr (Sprechzeit bis 20:00 Uhr)
  • Dienstag bis Donnerstag:
    9.45 Uhr – 16.45 Uhr (Sprechzeit bis 18.00 Uhr)
  • Freitag:
    07:45 Uhr – 14.45 Uhr (Sprechzeit bis 16:00 Uhr)
  • Samstag, Sonntag und Feiertage:
    An diesen Tagen gibt es keine Sprechzeiten .

Allgemeines zum Besuch

Es wird unterschieden zwischen

  • Untersuchungsgefangenen
  • und Strafgefangenen.

Untersuchungsgefangene

Für Untersuchungsgefangene gilt: Um einen Untersuchungsgefangenen in der JVA Moabit zu besuchen, braucht man eine Besuchserlaubnis (sog. Sprechschein), sofern der Gefangene einer verfahrenssichernden Anordnung unterliegt – was in aller Regel der Fall ist. Die Besuchserlaubnis/der Sprechschein wird vom zuständigen Staatsanwalt oder Richter ausgestellt. Sprechscheine sind 4 Wochen ab Ausstellungsdatum gültig. Untersuchungsgefangene haben die Möglichkeit, zweimal im Monat für jeweils 60 Minuten Besuch zu empfangen.

Strafgefangene

Strafgefangene haben die Möglichkeit, monatlich zweimal im Monat für jeweils 60 Minuten Besuch zu empfangen. Dazu wird in der JVA Moabit kein Sprechschein benötigt.

Einlassformalitäten

Der Besucher benötigt eine entsprechende Besuchserlaubnis (Sprechschein), die vom zuständigen Staatsanwalt oder Richter ausgestellt wird. Der Einlass erfolgt dann mit der Besuchserlaubnis sowie einem gültigen Personalausweis oder Pass. Persönliche Sachen des Besuchers müssen in einem Schließfach deponiert werden (Bitte 2-EUR-Münze als Schlüsselpfand bereithalten!).

Ablauf eines Besuches

Besuchstermine sind vorab zu vereinbaren. Der erste Besuchstermin ist telefonisch (Tel. 030/90 14-55 35) mit der JVA zu vereinbaren. Alle nachfolgenden Termine können die Besucher persönlich unmittelbar im Anschluss an ihren Besuch vor Verlassen der JVA vereinbaren.

In der Regel wird mindestens alle zwei Wochen für jeweils 30 min Dauer ein Besuch zugelassen. Darüber hinaus können Besuche zugelassen werden, wenn sie unaufschiebbaren persönlichen, rechtlichen oder geschäftlichen Angelegenheiten dienen, die nicht vom Gefangenen schriftlich erledigt oder durch Dritte wahrgenommen werden können.

Pro Besuch sind maximal 3 Personen (einschließlich Kinder) zugelassen. Es gibt zwei Gemeinschafts- und vier Einzelsprechräume. Der Besuch wird von einem Justizvollzugsbeamten überwacht.

Besucher können Nahrungs- und Genussmittel aus im Besucher- bzw. Sprechraum bereitstehenden Automaten für maximal 15 EUR ziehen (monatlich maximal 30 EUR) und dem Gefangenen übergeben. Ein Mitbringen eigener Waren oder Geschenke ist nicht möglich.

Abgabe von Wäsche

Angehörige können maximal dreimal im Monat Kleidung (zulässiges Höchstgewicht 5 kg) in der Rathenower Straße 81, Pforte VII, abgeben. Der Gefangene selbst kann ebenfalls getragene Kleidung zum Waschen oder Reinigen während der Besuchszeit herausgeben.

Mitbringen von technischen Geräten

Mitgebrachte technische Geräte (z. B. Fernseh-, Radiogeräte, DVD-Player, Elektrorasierer, Tischlampe), die im Gefängnis/im Untersuchungsgefängnis genutzt werden sollen, werden von externen Firmen kostenpflichtig kontrolliert und müssen bestimmte Anforderungen (z. B. in der Leistungsstärke) erfüllen. In der Regel sind fünf Geräte zulässig.

Fernsehgeräte können gebührenpflichtig über einen Anbieter ausgeliehen oder im Mietkauf erworben werden. Der TV-Empfang ist gebührenpflichtig.

In allen Teilanstalten befinden sich Büchereien. Eigene Bücher, Kassetten und CDs kann der Inhaftierte nur direkt von Buchhandlungen/vom Fachhandel oder Versand beziehen. Dies muss er zuvor beim zuständigen Teilanstalts-/Hausbüro beantragen. Zeitungen und Zeitschriften können vom Eigengeld gekauft werden.

Geschenkpakete (Ostern, Weihnachten – Inhalt, Kontrolle, Gewicht)

Pakete (Inhalt maximal 5 kg, außer Weihnachts- und Ramadanpaket 7,5 kg) sind in der Regel dreimal im Jahr zulässig und müssen vom Inhaftierten in der JVA beantragt werden. Nach erfolgter Genehmigung erhält der Inhaftierte ein entsprechendes Informationsblatt mit Paketmarke und sendet dies dem Paketabsender ein. Versandpakete (also nicht privat) werden nicht durchsucht, sie gehen direkt zum Gefangenen. Private Pakete werden durchsucht. Lebensmittel und Obst dürfen nicht versendet werden.

Briefkontakt

Sie können dem Inhaftierten Brief schreiben. Senden Sie diese an folgende Adresse:

  • Name des Inhaftierten
    Alt-Moabit 12 a
    10559 Berlin

Bitte beachten Sie:

  • Alle Briefe müssen ausreichend frankiert sein.
  • Als Absender müssen Sie Ihren vollen Namen und Ihren Wohnort auf den Brief schreiben.
  • Bei Untersuchungsgefangenen wird alle eingehende und ausgehende Post durch den zuständigen Haftrichter oder die Staatsanwaltschaft kontrolliert.
  • Jeder Schriftwechsel von Strafgefangenen wird nach §§ 28 und 29 StVollzG überwacht.

Haftkonto

Untersuchungsgefangene besitzen ein Konto. Die Angehörigen können darauf Geld in unbegrenzter Höhe überweisen:

  • Empfänger: Zahlstelle der JVA Moabit
    Geldinstitut: Postbank Berlin
    Konto-Nr.: 7277-101
    BLZ: 100 100 10
  • Verwendungszweck: Name und Vorname des Gefangenen, Geburtsdatum und Buch-Nummer des Inhaftierten

Einkauf

Untersuchungsgefangene haben die Möglichkeit, Gegenstände des täglichen Bedarfs (Zeitungen, Tabak etc.) einzukaufen, und zwar erfolgt der Einkauf in angemessener Höhe vom verfügbaren Eigengeld.

Seit 2002: Der Einkauf wird für alle Untersuchungsgefangene auf 50 EUR/Woche einheitlich festgelegt, unabhängig davon, ob der Gefangene einer Arbeit nachgeht oder nicht

Verpflegung

Gefangene erhalten täglich Frühstück, Mittag, Abendessen. Zusätzlich kann er sich mittels Eigengeld entsprechende Lebens-/Genussmittel, z. B. Obst, Kaffee etc., kaufen.

Wasch-Duschmöglichkeit

Jeder Haftraum verfügt über ein kleines Waschbecken. Das Duschen ist einmal pro Woche erlaubt.

Tagesablauf

  • ca. 6.15 Uhr : Wecken
  • 6.45 Uhr : Frühstücksausgabe
  • 7.30 Uhr : Hofgang – Beginn der Freistunden
  • 11.45 Uhr : Mittagsausgabe
  • 12.30 – 15.00 Uhr : Aufschluss oder Umschluss je nach Station
  • 15.00 Uhr : Abendessenausgabe
  • 16.45 Uhr : Ausgabe von Schreibpapier, Vormeldern (sind entsprechende Vordrucke für etwaige Beschwerden/Beanstandungen/sonstige Anliegen der Gefangenen)
  • dann Nachtverschluss

Jeder Gefangene kann sich einmal täglich für eine Stunde innerhalb der Anstalt im Freien aufhalten (Hofgang). Ausnahme: zwei Stunden Freigang bei begründetem, insbesondere medizinischem Anlass.

 

Mehr Informationen

Mehr Informationen finden Sie im Internet hier:
» Homepage der JVA Moabit.

 

Wichtige Grundregel: Immer Verteidiger informieren!

In allen Fällen gelten folgende Grundregeln:

  • Ruhe bewahren!
  • Schweigen!
  • Anwalt benachrichtigen!

Insbesondere im Fall der Festnahme/Verhaftung gilt: Informieren Sie sofort Ihren Verteidiger und machen Sie ohne vorherige anwaltliche Beratung keinerlei Angaben zur Sache!

Hinweis

Die Tipps und rechtlichen Hinweise sind sorgfältig erstellt. Sie sind aber allgemeiner Natur und können eine individuelle Beratung nicht ersetzen, da jeder Einzelfall anders ist und häufig besondere Regeln zu beachten sind.

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