Wirtschaftsstrafrecht
Das unternehmerische Risiko birgt auch das Risiko der Strafverfolgung. Zeiten der wirtschaftlichen Krise erfordern besonderes unternehmerisches Geschick und besonderen Einfallsreichtum. Gleichzeitig erhöhen sie die Begehrlichkeiten des Staates. Diese Situation steigert die Gefahr einer Strafverfolgung. Die ansteigende Gesetzesflut einerseits und die verstärkte Strafverfolgung andererseits hat dieses Risiko heutzutage erheblich verschärft.
Unternehmer, Freiberufler, Manager und auch Angestellte müssen sich dieser Situation stellen und benötigen ein umfassendes Risikomanagement beziehungsweise eine ebenso effektive wie diskrete Verteidigung.
Im Falle eines Falles brauchen Sie einen unabhängigen und erfahrenen Verteidiger, der mit kreativer Distanz ohne etwaige Vorbelastung durch vorherige Gestaltungsberatung (z. B. Sanierungsberatung) das Instrumentarium der Strafverteidigung beherrscht und darüber hinaus mit wirtschaftlichem Sachverstand und Verhandlungsgeschick ausgestattet ist.
Als Fachanwalt für Strafrecht, Fachanwalt für Steuerrecht und (Wirtschafts-) Mediator verfüge ich über genau diese Kompetenzen. Durch die Ausbildung zum Industriekaufmann und daraus resultierender Berufserfahrung bin ich mit den betrieblichen Abläufen bestens vertraut.
In umfangreichen Wirtschaftsstrafsachen, die insbesondere im Unternehmensstrafrecht z. B. durch das Verbot der Mehrfachverteidigung verschiedener Beschuldigter mehrere Rechtsanwälte erfordern, kann schnell ein Stab qualifizierter Strafverteidiger zusammengestellt werden.
Somit kann im Wirtschaftsstrafrecht eine umfassende und effektive Verteidigung gewährleistet werden. Hierzu gehört u.a. die Verteidigung in folgenden Bereichen:
- Insolvenzstrafrecht, wie zum Beispiel
- Insolvenzverschleppung (Konkursverschleppung),
- Bankrott,
- Verletzung der Buchführungspflicht,
- Betrug (z. B. Subventionsbetrug oder Lieferantenbetrug)
- und Untreue.
- Korruption
- Illegale Beschäftigung
Nicht vorschnell Fehler einräumen – Vorsicht bei
allen Äußerungen!
Ihr Anwalt berücksichtigt auch Aspekte, die Sie auf den ersten Blick vielleicht nicht bedenken. Diese können entstehen, wenn Sie sich vorschnell äußern oder Schuldanerkenntnisse oder ähnliches unterschreiben. Als Ihr Verteidiger empfehle ich, sich bei der Polizei grundsätzlich nicht zur Sache zu äußern. Dies gilt vor allem bei unter Umständen anstehenden Vernehmungen. Erst nachdem Sie und Ihr Verteidiger umfassend Einsicht in die Ermittlungsakte genommen haben, sollten Sie sich in Abstimmung mit Ihrem Verteidiger äußern. Somit kann vermieden werden, dass sich der juristisch nicht versierte Mandant um Kopf und Kragen redet.