Steuerrecht
Hier gilt es zu unterscheiden:
Hilfe im SteuerstreitFast jeder versucht, so wenig Steuern zu zahlen wie möglich. Bei einer offenen Auseinandersetzung mit dem Finanzamt über unterschiedliche Rechtsauffassungen z. B. über die Anerkennung von Betriebsausgaben kommt es zum Steuerstreit. |
SteuerstrafverteidigungWenn das Finanzamt z. B. Einnahmen aus Ebay-Verkäufen oder aus Stiftungsvermögen im Ausland entdeckt oder das Finanzamt anderweitig getäuscht wird, geht es von Steuerhinterziehung aus und es kommt zum Steuerstrafverfahren. |
In beiden Fällen geht es um Steuerrecht. Die Verfahrens- und Beweisregeln sind aber komplett verschieden, ja sogar gegensätzlich:
- Steuerstrafrecht:
Hier gilt der Grundsatz, dass sich niemand selbst belasten muss oder an seiner eigenen Überführung mitwirken muss. - Steuerrecht:
Hier gilt zur Sicherung der Steuereinnahmen und der gleichmäßigen Besteuerung einen Mitwirkungspflicht des Steuerpflichtigen. Konflikte sind hier vorprogrammiert.
Als Fachanwalt für Steuerrecht und Fachanwalt für Strafrecht bin ich Spezialist in beiden Gebieten und führe Sie sicher als Strafverteidiger im Steuerstrafrecht und als Steueranwalt im Steuerstreit durch das gesamte Verfahren bis zum erfolgreichen Abschluß.
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