Arbeitsstrafrecht
Auch im Arbeitsleben können Sie als Arbeitgeber oder Arbeitnehmer in Kontakt mit dem Strafrecht geraten. Deswegen nenne ich es Arbeitsstrafrecht. In erster Linie geht es hier um um das Themenspektrum “Illegale Beschäftigung” und “Schwarzarbeit”.
Eine Besonderheit des Strafrechtes im Arbeitsleben: Die einschlägigen Regelungen sind über die gesamte Rechtsordnung verteilt, eventuell unübersichtlich gefasst und manchmal schwer verständlich, da Bezüge zu weiteren Rechtsgebieten, z. B. Arbeits-, Verwaltungs-, Sozial- und Steuerrecht, ein Verständnis zusätzlich verkomplizieren. Zur Veranschaulichung nenne ich das Gebiet deswegen “Arbeitsstrafrecht”. Als Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für Steuerrecht sind mir diese Verknüpfungen gut vertraut und ich kann so für Sie tätig werden.
Wenn es Probleme gibt mit
- der Arbeitnehmerüberlassung
- der Arbeitsvermittlung
- der Arbeitnehmerentsendung
- dem Schwarzarbeitsgesetz
- dem Arbeitsgenehmigungs- und Aufenthaltsrecht
- dem Arbeitszeit- und Arbeitsschutzrecht
- der (Lohn-)Steuerhinterziehung und
- dem Vorenthaltens von Sozialversicherungsbeiträgen
dann sollten Sie auf einen qualifizierten Ansprechpartner vertrauen, der Sie gerne vorab berät und im Krisenfalle aktiv unterstützt, Ihre Interessen wahrnimmt und weiteren Schaden abwenden kann.
Nicht vorschnell Fehler einräumen – Vorsicht bei allen Äußerungen!
Ihr Anwalt berücksichtigt auch Aspekte, die Sie auf den ersten Blick vielleicht nicht bedenken. Diese können entstehen, wenn Sie sich vorschnell äußern oder Schuldanerkenntnisse oder ähnliches unterschreiben. Als Ihr Verteidiger empfehle ich, sich bei der Polizei grundsätzlich nicht zur Sache zu äußern. Dies gilt vor allem bei unter Umständen anstehenden Vernehmungen. Erst nachdem Sie und Ihr Verteidiger umfassend Einsicht in die Ermittlungsakte genommen haben, sollten Sie sich in Abstimmung mit Ihrem Verteidiger äußern. Somit kann vermieden werden, dass sich der juristisch nicht versierte Mandant um Kopf und Kragen redet.