Tipp: Der Ablauf eines Strafverfahrens

So läuft ein Strafverfahren in groben Zügen ab und hier erfahren Sie, was Ihr Verteidiger während des Ablaufs des Strafverfahrens wann unternimmt.

Der Ablauf eines Strafverfahrens:

 

1. Straftat wird polizeibekannt

Die Polizei bzw. Staatsanwaltschaft erhält die Nachricht, dass eine Straftat begangen wurde und nimmt die Ermittlung auf. Die Ermittlungstätigkeit besteht darin, verschiedenste Informationen zu sammeln, die den Strafvorwurf entweder bestätigen oder aber widerlegen beziehungsweise unwahrscheinlich erscheinen lassen.

Das wird Ihr Verteidiger tun: Ihr Rechtsanwalt wird Ihnen den Ablauf des Strafverfahrens und Ihre Rechte erläutern und Ihnen eine Verhaltensempfehlung geben. Er wird Akteneinsicht beantragen, die belastenden Informationen in der amtlichen Ermittlungsakte mit Ihnen besprechen, prüfen, ob es entlastende Beweismittel gibt und ob der Strafvorwurf rechtlich zutrifft. Anhand dieser Informationen wird Ihr Verteidiger mit Ihnen eine Verteidigungsstrategie entwickeln.

2. Staatsanwaltschaft übernimmt

Die Staatsanwaltschaft wertet die Informationen aus dem Ermittlungsverfahren aus und trifft eine Entscheidung, ob und gegebenenfalls wie die Angelegenheit weitergeht. Es gibt drei grundsätzliche Entscheidungen:

  • Das Verfahren wird eingestellt.
  • Die Staatsanwaltschaft beantragt den Erlass eines Strafbefehls (der Strafbefehl ist der Vorschlag eines Urteils ohne Gerichtsverhandlung).
  • Die Staatsanwaltschaft erhebt Anklage.

Das wird Ihr Verteidiger tun: Bevor sich die Staatsanwaltschaft auf eine der drei Entscheidungen festgelegt hat, wird Ihr Rechtsanwalt das bisherige Ermittlungsergebnis rechtlich und inhaltlich prüfen. Wenn die Angelegenheit reif für eine Entscheidung ist, wird Ihr Verteidiger darauf hinwirken, dass das Verfahren gegen Sie eingestellt wird.

Da es leichter ist, eine Entscheidung zu treffen als eine einmal getroffene Entscheidungen rückgängig zu machen, ist eine möglichst frühzeitige Einschaltung eines Verteidigers so wichtig. Nur so kann es ihm gelingen, Einfluss auf die Entscheidung der Staatsanwaltschaft zu nehmen. Sollte eine Bestrafung unausweichlich sein, wird der Rechtsanwalt prüfen, ob der Erlass eines günstigen Strafbefehls für Sie die bessere Alternative zu einer Gerichtsverhandlung ist. Gegebenenfalls wird Ihr Verteidiger mit der Staatsanwaltschaft über einen Strafbefehl und über dessen Höhe verhandeln.

Wenn Sie erst nach Zustellung eines Strafbefehls einen Verteidiger beauftragen, wird dieser innerhalb der gesetzlichen Frist von zwei Wochen nach Zustellung des Strafbefehls Einspruch einlegen, Akteneinsicht beantragen und die weitere Vorgehensweise bzw. Verteidigungsstrategie mit Ihnen besprechen.

Wenn die Staatsanwaltschaft unbedingt Anklage erheben will, wird Ihr Rechtsanwalt versuchen, dass dies vor einem Gericht möglichst niederer Ordnung (Amtsgericht statt Landgericht) geschieht, sodass einerseits die Strafgewalt des angerufenen Gerichts möglichst gering ist und andererseits die Möglichkeit einer Berufung besteht.

3. Anklage und Gerichtsverhandlung

Es kommt nach Erhebung der Anklage zu einer Gerichtsverhandlung.

Das wird Ihr Verteidiger tun: Ihr Rechtsanwalt wird Sie auf die Verhandlung genau vorbereiten und die Verteidigungsstrategie besprechen. In der Gerichtsverhandlung wird er durch entsprechende Fragen die Glaubhaftigkeit von belastenden Zeugenaussagen überprüfen bzw. zu erschüttern versuchen.

Ihr Verteidiger wird nach Möglichkeit entlastende Beweismittel wie z.B. Zeugen oder Dokumente präsentieren und gegebenenfalls Anträge zu Ihrer Entlastung stellen. Wenn ausnahmsweise nur noch ein Geständnis zu einem milderen Urteil führen kann, wird Ihr Verteidiger auf den günstigsten Zeitpunkt eines Geständnisses achten.

Wenn es aus irgend einem Grund sinnvoll ist, dass Sie im Prozess eine Erklärung abgeben, wird Ihr Verteidiger prüfen, ob Sie diese mündlich vortragen oder ob Ihr Verteidiger nicht besser eine schriftliche Erklärung für Sie verliest oder eine mündliche Erklärung an Ihrer Stelle abgibt.

Im Schlussvortrag (Plädoyer) wird Ihr Rechtsanwalt das Ergebnis der Beweisaufnahme zu Ihren Gunsten würdigen und versuchen, das Gericht von einem Freispruch oder aber von einer möglichst geringen Strafe zu überzeugen.

4. Das Urteil und seine Folgen

Das Urteil ist nicht zu Ihrer Zufriedenheit ausgefallen.

Das wird Ihr Verteidiger tun: Ihr Rechtsanwalt wird mit Ihnen die Erfolgsaussichten eines Rechtsmittels (Berufung oder Revision) besprechen und gegebenenfalls das erfolgversprechende Rechtsmittel für Sie einlegen.

Laden Sie sich diesen Ablauf herunter!

Sie können diesen Ablauf hier herunterladen und sich ausdrucken. Im Falle eines Falles haben Sie diesen zur Hand!

Wichtige Grundregel: Immer Verteidiger informieren!

In allen Fällen gelten folgende Grundregeln:

  • Ruhe bewahren!
  • Schweigen!
  • Anwalt benachrichtigen!

Insbesondere im Fall der Festnahme/Verhaftung gilt: Informieren Sie sofort Ihren Verteidiger und machen Sie ohne vorherige anwaltliche Beratung keinerlei Angaben zur Sache!

Hinweis

Die Tipps und rechtlichen Hinweise sind sorgfältig erstellt. Sie sind aber allgemeiner Natur und können eine individuelle Beratung nicht ersetzen, da jeder Einzelfall anders ist und häufig besondere Regeln zu beachten sind.

 

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