Insolvenzstrafrecht
Die Bewältigung einer Unternehmenskrise oder gar Insolvenz erfordert Spezialkenntnisse und Erfahrung im Insolvenzrecht, Gesellschaftsrecht, Steuerrecht und im Strafrecht. Fehler führen hier neben der ohnehin dramatischen Bedrohung der wirtschaftlichen Existenz und des eigenen Lebenswerkes direkt in die Strafbarkeit und zur persönlichen Haftung.
Das wollen wir verhindern. Im Team aus den Fachanwälten Hermann Kulzer und Kai Bruno Westen stellen wir uns dafür mit unserem kombinierten Fachwissen an Ihre Seite. Es geht um Ihren rechtlichen Schutz, es geht um Ihr Recht – eine Aufgabe, die ich für Sie gern übernehme.
Nicht vorschnell Fehler einräumen – Vorsicht bei
allen Äußerungen!
Ihr Anwalt berücksichtigt auch Aspekte, die Sie auf den ersten Blick vielleicht nicht bedenken. Diese können entstehen, wenn Sie sich vorschnell äußern oder Schuldanerkenntnisse oder ähnliches unterschreiben. Als Ihr Verteidiger empfehle ich, sich bei der Polizei grundsätzlich nicht zur Sache zu äußern. Dies gilt vor allem bei unter Umständen anstehenden Vernehmungen. Erst nachdem Sie und Ihr Verteidiger umfassend Einsicht in die Ermittlungsakte genommen haben, sollten Sie sich in Abstimmung mit Ihrem Verteidiger äußern. Somit kann vermieden werden, dass sich der juristisch nicht versierte Mandant um Kopf und Kragen redet.