Steuerstrafverteidigung
In der Verteidigung bei Steuerhinterziehung (Steuerstrafverteidigung) geht es um den Vorwurf des Finanzamtes, dass Sie Ihre Steuerpflichten im strafrechtlich relevanten Umfang verletzt haben und es geht deshalb meist sehr energisch gegen Sie vor. Das verlangt bei der Verteidigung solide Kenntnisse und Erfahrung im Steuerrecht und im Strafrecht. Als Fachanwalt für Steuerrecht und Fachanwalt für Strafrecht stehe ich Ihnen als ausgewiesener Spezialist im Steuerstrafrecht in allen Bereichen zur Seite. Meine Steuerstrafverteidigung umfasst:
- Selbstanzeige
- Strafrechtliche Risiko-Analyse
- Hilfe bei Maßnahmen von Steuerfahndung, Zoll und Staatsanwaltschaft, insbesondere
– Durchsuchung,
– Beschlagnahme,
– Festnahme
– und Untersuchungshaft - Vorgehen gegen Vermögensarrest
- Vorgehen gegen den Vorwurf der Scheinselbständigkeit
- Vertretung bei streitiger Betriebsprüfung
- Erarbeitung und Durchsetzung individueller Verteidigungsstrategien
- Verständigung im Steuer- und Strafverfahren
- Hauptverhandlung vor dem Strafgericht
- Beschwerde, Berufung und Revision
Bei der Verteidigung bei Steuerhinterziehung vertrauen Sie meiner ausgewiesenen Doppelkompetenz!
Es gibt nur sehr wenig Rechtsanwälte, die sowohl Fachanwalt für Steuerrecht als auch Fachanwalt für Strafrecht sind. Beide Titel werden von der Rechtsanwaltskammer nur nach strenger Prüfung von Qualifikation und Erfahrung sowie Kontrolle laufender Fortbildung verliehen. Bei der Verteidigung bei Steuerhinterziehung profitieren Sie meinem doppelten Know-how als Steuerstrafverteidiger.
Mediator
Als ausgebildeter Mediator verfüge ich zudem über besondere Kenntnisse in der Verhandlungsführung in schwierigen Situationen. Dies ist immer wieder hilfreich bei der Bewältigung der umfangreichen Aufgaben des Verteidigers im Steuerstrafrecht: Vom sicheren Lotsen durch den Erstzugriff der Steuerfahndung über die vielfältigen Verhandlungen mit Finanzbehörden, Staatsanwaltschaft und Gerichten zur Sicherung Ihrer wirtschaftlichen Existenz bis hin zum erfolgreichen Verfahrensabschluss.